Mitgliedschaft/Formulare

Wenn Sie oder Ihr Kind regelmäßig eine unserer Schwimmgruppen besuchen möchten, ist eine Mitgliedschaft bei unserem Verein nötig.
Bei Fragen zum Mitgliedsbeitrag bzw. zur An- und Abmeldung wenden sie sich bitte per Email an die Mitgliederverwaltung des USC Graz ([email protected]).

An/Abmeldung

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich mittels eines Beitrittsformulars (Download) und kann in unserem Sekretariat, oder direkt bei den ÜbungsleiterInnen erfolgen.

Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung bestätigen Sie, dass Sie die Satzungen des USC Graz (Download)  gelesen und akzeptiert haben.

Abmeldung

Die etwaige Beendigung der Mitgliedschaft ist dem Verein schriftlich per E-Mail an [email protected]  oder per Post an die Vereinsadresse anzuzeigen, wobei für das Wintersemester der 30.09. und für das Sommersemester der 30.01. eines Vereinsjahres als späteste Abmeldefrist gelten.

Wird die Abmeldefrist für das jeweils nächste Semester versäumt, so ist der volle Semesterbetrag zu zahlen.

Mitgliedsbeitrag

Zahlungsmodalitäten

Der Mitgliedsbeitrag wird pro Semester verrechnet und ist jeweils am 15.03. und am 15.10. fällig.

Zur Zeit beträgt der Mitgliedsbeitrag pro Semester


Unsere Bankverbindung lautet:

        Union Schwimmclub Graz

        IBAN: AT61 3800 0000 0816 8007 , BIC: RZSTAT2G

Eintritt während des Semesters

Bei Wechsel von einem Schwimmkurs in eine Gruppe bzw. Quereinstieg sind im Wintersemester ab dem 31.12. und im Sommersemester ab dem 15.5. für das jeweils angefangene Semester nur 40% des jeweiligen Mitgliedsbeitrages zu zahlen, davor der ganze Betrag.

Austritt während des Semesters

Wird die Abmeldefrist für das jeweils nächste Semester versäumt (Winter: 30.09. bzw Sommer: 30.01.) so ist der volle Semesterbetrag zu bezahlen.

Mahnwesen

Für die 2. Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 5€ verrechnet.

Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist.

Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

Rückzahlung bei Krankheit / Verletzung

Die Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages im Krankheits- oder Verletzungsfall ist erst ab einer Ausfallzeit von mehr als 50% des Semesters möglich. Die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die genaue Dauer der Ausfallzeit ist jedenfalls notwendig.

Sozialfälle & Er­mä­ßi­gungen

Leider ist es uns nicht möglich Geschwisterer­mä­ßi­gungen anzubieten. Unabhängig von der Anzahl der im Verein schwimmenden Kinder ist jeweils der volle Gruppen/Kaderbeitrag zu zahlen.

Bei etwaigen Sozialfällen bitten wir um Kontaktaufnahme.